Freie Wirtschaftsräume innerhalb Europas und eine Vielzahl von Handelsabkommen mit Drittstaaten bieten Firmen heutzutage mehr Chancen denn je, schnell internationale Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu pflegen.
Die Entwicklung eines staatenübergreifenden Rechtssystems kann mit der raschen Liberalisierung des Wirtschaftsverkehrs allerdings noch nicht Schritt halten.
Zwar wurde im Jahr 2008 hierzulande der Weg für ein europäisches Mahnverfahren geebnet, in der Praxis gestaltet sich dessen Anwendung jedoch äußerst umständlich. Letztlich muß sich nämlich auch ein europäischer Zahlungsbefehl nach dem Rechtssystem desjenigen Landes richten, innerhalb dessen ein Schuldner seinen Wohn- bzw. Firmensitz hat. Typische Hürden, wie bspw. die fremde Sprache oder landesspezifische Zustellungs- und Vollstreckungsvorschriften, beseitigt somit auch ein europäisches Mahnverfahren nicht.
mw-collect arbeitet daher eng mit Partnern zusammen, die direkt im Land des Schuldners ansässig sind. Sie haben sich auf den Einzug offener Forderungen spezialisiert, sprechen die Landessprache fließend und sind sowohl bestens mit dem einheimischen Rechtssystem als auch mit den lokalen Geflogenheiten vertraut, was die Erfolgschancen eines ausländischen Mahnverfahrens beträchtlich erhöht.
Unabhängig davon, auf welches Land sich der Forderungseinzug erstreckt, bleibt Ihr Ansprechpartner in jedem Fall mw-collect!
Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf selbst, den damit verbundenen Konditionen sowie den Erfolgsaussichten in den jeweiligen Ländern erteilen wir Ihnen gern persönlich.
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